Die Frage danach, wie genau ein Dienstwagen zu versteuern ist, bildet ein zentrales Thema im Steuerrecht und betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Selbständige gleichermaßen. Firmenwagen sind attraktiv und dadurch ein gern genutztes Angebot. Sie bieten einige interessante Vorteile – in finanzieller und in praktischer Hinsicht. Dennoch sind die steuerlichen Regelungen komplex, weshalb sich alle Beteiligten mit der Thematik auseinandersetzen sollten. Wir von Stotax vermitteln unseren Kunden nicht nur Softwarelösungen im Steuerbereich, sondern bieten bereits an dieser Stelle einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Dienstwagenbesteuerung.


Grundlagen für die Versteuerung eines Dienstwagens

Wie genau die Versteuerung des jeweiligen Dienstwagens auszusehen hat, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der sogenannte Geldwertvorteil. Was genau das ist, lässt sich leicht nachvollziehen: Sobald ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug seines Arbeitgebers auch privat verwenden darf, handelt es sich steuerrechtlich um einen wirtschaftlichen Vorteil, der nicht in Geld ausgezahlt wird. Er unterliegt dennoch der Lohnsteuer und ist zusätzlich sozialversicherungspflichtig.

Die private Nutzung eines Dienstwagens wird also wie steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Wie hoch der jeweilige Geldwertvorteil beim Firmenwagen-Versteuern ausfällt, hängt von der Nutzungsart und der gewählten Versteuerungsmethode ab.


Wer muss den Dienstwagen versteuern? Die Verantwortungsfrage

Die Verantwortung beim Versteuern eines Dienstwagens wird auf die Schultern aller Beteiligter verteilt. Zwar muss der Arbeitgeber den Geldwertvorteil korrekt im Lohnabrechnungssystem erfassen und die entsprechenden Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge abführen, doch auch der Arbeitnehmer hat Pflichten. Er wird angewiesen, die private Nutzung des Dienstwagens präzise zu dokumentieren – zumindest, wenn das Fahrtenbuchverfahren angewendet wird.

Den Dienstwagen selbst versteuern, müssen wiederum Selbstständige und Freiberufler. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung schreibt es die Gesetzeslage vor, dass geschäftliche und private Wege mit dem Auto strikt getrennt anzugeben sind.


Methoden, um den Dienstwagen steuerlich abzusetzen

Arbeitgebern und Selbstständigen stehen zwei hauptsächliche Methoden zur Verfügung, um einen Dienstwagen sachgemäß zu versteuern. Bei der ersten Variante handelt es sich um die sogenannte 1%-Regelung. Alternativ gibt es das ebenfalls beliebte Fahrtenbuchverfahren. Vor- und Nachteile lassen sich mit Blick auf individuelles Nutzungsverhalten und die jeweilige Steuerklasse abwägen.

Die 1%-Regelung – universeller Standard

Diese einfache und weitverbreitete Methode zur Versteuerung des Geschäftswagens baut darauf,  dass monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt wird. Weiterhin erscheinen für die Strecke zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte zusätzliche 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer auf der Abrechnung.

 

Vorteile :

  • Einfacher Verwaltungsaufwand
  • Keine detaillierte Dokumentation der Fahrten nötig

 

Nachteile:

  • Unvorteilhaft bei geringer Privatnutzung
  • Höhere Steuerlast bei Fahrzeugen mit hohem Bruttolistenpreis

 

Das Fahrtenbuchverfahren – lohnenswerter Aufwand

Wie der Name bereits erahnen lässt, erfordert das Fahrtenbuchverfahren die förmliche und lückenlose Dokumentation aller Bewegungen, damit Arbeitgeber den Dienstwagen auf Basis dieser Daten versteuern können. Private, geschäftliche und beruflich veranlasste Touren werden exakt erfasst. Mithilfe des genauen Anteils der privaten Nutzung am Gesamtaufwand des Fahrzeugs lässt sich der Dienstwagen steuerlich sehr genau absetzen.

 

Vorteile des Fahrtenbuchverfahrens:

  • Genaue Erfassung der privaten Nutzung
  • Steuerliche Vorteile bei geringem Privatanteil

 

Nachteile des Fahrtenbuchverfahrens:

  • Dokumentationsaufwand
  • Strenge Anforderungen an die Führung des Fahrtenbuchs

 

Stotax-Tipp: Moderne Fahrtenbücher lassen sich effizient über Apps, Telematiksysteme oder OBD2-Stecker führen. Auf diese Weise können Unternehmen Fahrten ihrer Mitarbeiter unkompliziert automatisch via GPS erfassen. Diese cloudbasierten Lösungen mit Finanzamt-konformen Berichten harmonieren mit moderner Buchführungssoftware oder Mandanten-Software. Alternativen wie Excel oder Sprachassistenten sind flexibel einsetzbar.


So wirkt sich das Versteuern von Dienstwagen auf Arbeitnehmer und -geber aus

Es hat somit sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber spezifische Konsequenzen, einen Dienstwagen zu versteuern. Darauf sollten alle Parteien gefasst sein. Die Lohnsteuerlast steigt für den Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber die Kosten des Fahrzeugs in der Regel als Betriebsausgaben absetzen kann. Im Dezember 2024 bestätigte der Bundesfinanzhof zudem, dass Ausgaben wie Parkgebühren, das Zahlen der Maut oder Fährkosten den geldwerten Vorteil NICHT schmälern. Sie können nicht von der Steuer abgesetzt, sondern müssen selbst getragen werden.

 

Wer mit dem Gedanken spielt, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, sollte also im Hinterkopf behalten, dass dieser die Steuerlast erhöht, dabei aber einen monetären Vorteil bietet. Arbeitnehmer haben keine Anschaffungskosten und müssen nur geringe Unterhaltskosten für das Fahrzeug aufbringen.

 

Aus Sicht des Arbeitgebers bietet die Bereitstellung eines Dienstwagens attraktive Möglichkeiten, die Mitarbeitermotivation zu steigern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Auch Kosten für eventuelles Leasing, Reparaturen und Versicherungen lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.


Besonderheiten beim Geschäftswagen-Versteuern

Neben diesen Grundlagen gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die für einige Unternehmen relevant sind, die Dienstwagen versteuern möchten. Ein Steuerberater wird sich beispielsweise explizit nach Elektro- und Hybridfahrzeugen erkundigen. Auch die Nutzung des Dienstwagens durch Familienangehörige sollte angegeben werden. In diesen speziellen Fällen unterstützt die Dienstleister eine Steuerberater-Software.

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten besondere steuerliche Vergünstigungen. Bei der 1%-Regelung wird der Bruttolistenpreis beispielsweise durch verschiedene Abschläge reduziert, was den geldwerten Vorteil erheblich mindert. Auf diese Weise fördert der Bund den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeugtypen. Mehr zu diesem Thema finden Interessierte in unserem Beitrag zur Versteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb.

Nutzung durch Familienangehörige

Gilt es hingegen, einen Dienstwagen zu versteuern, der auch von Familienangehörigen des Arbeitnehmers genutzt wird, bleibt dies steuerlich unbeachtlich, solange die Nutzung in einem angemessenen Rahmen erfolgt und der geldwerte Vorteil bereits über die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuchverfahren abgegolten ist. Der Arbeitgeber sollte jedoch informiert werden.


Versteuern leicht gemacht: Ein Dienstwagen zahlt sich meist aus

Insofern Buchhalter sowie Selbstständige Dienstwagen korrekt zu versteuern wissen, bietet dieses vielschichtige Thema eine Menge Chancen. Vorteile spiegeln sich häufig in effektivem Arbeiten und steigender Mitarbeiterzufriedenheit wider. Damit alle rundum profitieren, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die verschiedenen Versteuerungsmethoden sorgfältig prüfen und abwägen, welche Variante optimal geeignet ist. Elektro- und Hybridfahrzeuge bieten heute zusätzliche steuerliche Anreize, die nicht unbeachtet bleiben sollten. Mit einer durchdachten Planung und einer lückenlosen Abrechnung über ein modernes Lohnabrechnungsprogramm werden Potenziale optimal ausgeschöpft und Dienstwagen lassen sich sachgemäß und rechtskonform versteuern.