Wer an Unternehmen denkt, hat vielleicht das Bild von gewinnorientierten Konzernen vor sich, die Firmenspenden einfach absetzen können. Dabei wird oft übersehen, dass Betriebe auch deshalb spenden, weil sie gesellschaftliche Verantwortung tragen. Ihr Handeln beeinflusst Umwelt, Menschen und Gemeinschaften direkt. Ein Großteil der Unternehmer kommt dieser Verantwortung nach und erfüllt damit gleichzeitig Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und Investoren. Nachhaltigkeit, Fairness und ethisches Handeln stärken das Vertrauen, und sichern wirtschaftlichen Erfolg. Als Teil der Gesellschaft sind Firmen teilweise sogar verpflichtet, zum Gemeinwohl beizutragen – und profitieren zugleich von stabilen Rahmenbedingungen, die sie selbst mitgestalten.


Grundlagen für Unternehmen, die Spenden absetzen wollen

Spenden gelten seit jeher als sinnvolle Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und dabei das eigene Unternehmensprofil zu schärfen. Gemeinnützige Organisationen, Umweltinitiativen oder kulturelle Einrichtungen – sie alle sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und mehr Anreize für Zuwendungen zu schaffen, bietet der deutsche Staat steuerliche Vorteile. Doch wie lassen sich Firmenspenden absetzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

 

Zu den wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen

 

Die Möglichkeit, eine Firmenspende über die eigene Buchführungssoftware absetzen zu können, basiert auf Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Entscheidend ist, dass es sich um eine Zuwendung an eine steuerbegünstigte Organisation handelt, die freiwillig, unentgeltlich und ohne Gegenleistung erfolgt. Führungskräfte sollten auf Folgendes achten:

  • Der Empfänger ist als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt (§ 10b EStG).
  • Für das Absetzen muss die Firmenspende nachweisbar sein (Zuwendungsbestätigung).
  • Die Spende darf nicht als Gegenleistung für eine Aktion oder Werbemaßnahme verstanden werden – sonst handelt es sich um Sponsoring und nicht um eine abzugsfähige Spende.

 

Weiterhin gelten für Privatpersonen und Betriebe unterschiedliche Grenzen für den Steuerabzug.  Während Bürger in der Regel 20 Prozent ihres Einkommens als Spende von der Steuer absetzen können, haben Unternehmen die Möglichkeit, 0,4 Prozent ihrer Umsätze plus Löhne und Gehälter geltend zu machen. So reguliert das Finanzamt Beträge in einem fairen und nachvollziehbaren Rahmen.

 

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Firmenspende absetzen. Je nach Gesellschaftsform und steuerlicher Behandlung wird sie als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe abgerechnet.


Arten von Spenden und wie Unternehmen sie steuerlich absetzen

Ein weiterer wichtiger Punkt, den auch Dienstleister in ihrer Steuerberater-Software beachten, besteht darin, dass nicht jede Zuwendung automatisch steuerlich auch eine Spende ist. Außerdem gibt es verschiedene Kategorien und steuerliche Einstufungen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Bereichen.

 

Geldspenden

Sachspenden

Aufwandsspenden

Beliebt und leicht nachweisbar sind finanzielle Spenden. Als gängigste Form erfolgen sie meist durch eine Überweisung an die jeweilige gemeinnützige Organisation. Ist der Betrag eindeutig zuzuordnen und belegbar, können diese Firmenspenden einfach abgesetzt werden. Als Beleg dient der Kontoauszug oder eine Spendenquittung.

Auch materielle Güter können als Firmenspende abgesetzt werden. Es handelt sich um Produkte, Technik oder Fahrzeuge. Hier gilt: Der Wert der Spende muss nach objektiven Maßstäben bewertet werden (Zeitwert oder Buchwert). Bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu beachten.

Bei der Erstattung von Auslagen spricht man von einer Aufwandsspende. Sie kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn zuvor schriftlich festgelegt wurde, dass eine Vergütung möglich ist – und später bewusst darauf verzichtet wird. Fiktive Spenden (also ohne vertraglich bestehenden Anspruch) sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Achtung: Zeitspenden – also die unentgeltliche Arbeitszeit von Mitarbeitern – sind nicht steuerlich absetzbar, da kein geldwerter Vorteil übertragen wird. Zudem sind anonyme Barspenden oft problematisch, da sie nur schwer nachweisbar sind.


Firmenspende absetzen oder doch Sponsor werden?

Ein häufiger Irrtum besteht in der Gleichsetzung von Spenden und Sponsoring. Der Unterschied ist allerdings wesentlich: Während Spenden ohne Gegenleistung erfolgen, erhalten Unternehmen beim Sponsoring meist eine Form der Werbeleistung. Sponsoring ist also ebenfalls eine gute Sache, aber nicht ganz uneigennützig. Es lässt sich nicht als Firmenspende absetzen, da Betriebe von Logos auf Veranstaltungsflyern und Bannern oder namentlichen Nennungen in Publikationen profitieren.

 

Die steuerliche Behandlung ist unterschiedlich:

 

Art der Zuwendung

Gegenleistung

Steuerliche Einordnung

Absetzbarkeit

Spende

Nein

Sonderausgabe/Betriebsausgabe (beschränkt)

Ja (mit Höchstgrenze)

Sponsoring

Ja

Betriebsausgabe

Ja (voll abzugsfähig)

 

Da Sponsoring also betrieblich veranlasstes, wirtschaftliches Handeln ist, kann es im Gegensatz zur Firmenspende in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Grundidee liegt darin, dass der Staat wirtschaftliches Handeln nicht bestrafen, sondern fördern will – sofern es dem Geschäftszweck dient. Trotzdem ist eine klare Dokumentation nötig. Je nachdem, ob ein Unternehmen spenden oder werblich tätig sein möchte, verändert das den Eintrag in der Buchhaltungssoftware und die eigene Steuerlast.

 

Ein geordneter Spendenprozess mit entsprechender Dokumentation minimiert das Risiko steuerlicher Nachteile und sorgt für Transparenz gegenüber dem Finanzamt.


Jetzt Spenden absetzen und Vorteile für Unternehmen sichern

Es zeigt sich: Neben dem sozialen Nutzen bietet Firmenspenden einige finanzielle Vorteile. Vor allem kapitalstarke Konzerne mit hohen Gewinnen profitieren von einer Minderung ihrer Steuerlast. Doch auch Kleinunternehmer, die Spenden absetzen, senken direkt die Bemessungsgrundlage für Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Da sie nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer abführen, spielt ein Vor- oder Umsatzsteuerabzug auf Spenden keine Rolle.

 

Vorteile im Überblick:

  • Gesellschafter reduzieren das zu versteuernde Einkommen der Firma durch Spendenabzug.
  • Spenden stützen ein positives Image und CSR-Profil durch Engagement.
  • Gemeinsames Engagement stärkt die Unternehmenskultur und zieht neue Mitarbeiter an.
  • Die Zusammenarbeit mit Organisationen kann strategisch sinnvoll sein

 

Wenn Führungskräfte gezielt Budgets einplanen und Spenden als Bestandteil der hauseigenen Strategie etablieren, lässt sich ein Mehrwert auch kommunikativ schaffen. Gleiches gilt für alle, die Fortbildungskosten steuerlich absetzen oder die digitale Transformation vorantreiben. 


Firmenspende als Werkzeug: Gezielt einsetzen und einfach absetzen

Spenden steuerlich absetzen, bedeutet für Unternehmen also in der Regel keinen großen Aufwand. Es ist ein effektives Instrument zur Reduzierung der Steuerlast und zur Förderung gesellschaftlicher Verantwortung. Voraussetzung sind jedoch die bewusste Wahl der Spendenart, eine Prüfung der Gemeinnützigkeit des Empfängers sowie eine vollständige Dokumentation.

 

Begünstigte fragen sich wiederum häufig: Ab wann muss man Spenden versteuern? Die knappe Antwort hierauf lautet: Gemeinnützige Organisationen müssen Spenden gar nicht versteuern, solange sie diese satzungsgemäß und im gemeinnützigen Bereich verwenden.

 

So zahlt sich der bewusste Einsatz von Spendenmitteln für beide Seiten aus – insbesondere, wenn Betriebe Firmenspenden ordnungsgemäß absetzen.