Kundenbeziehungen stärken und gleichzeitig den eigenen Geschäftserfolg fördern? Ein Präsent könnte dazu beitragen. Doch nicht immer ist klar, wie und wann sich Geschenke steuerlich absetzen lassen. In Deutschland gibt es klare Richtlinien, wann Geschenke an Geschäftspartner und Kunden beim Fiskus geltend gemacht werden können. Wer unangenehme Überraschungen bei der nächsten Steuerprüfung vermeiden und stattdessen bestmöglich von diesem Vorteil profitieren möchte, erfährt in diesem Beitrag alle notwendigen Informationen.


Geschenke für Kunden von der Steuer absetzen

Erfüllen die kleinen Aufmerksamkeiten besondere Voraussetzungen, können Geschenke in Deutschland ohne Probleme als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Grundsätzlich ist es Unternehmen immer dann möglich, Geschenke an Kunden und Partner abzusetzen, wenn diese geschäftlich veranlasst sind – das Geschenk muss dazu dienen, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen, zu erhalten oder zu fördern.

Folgende Punkte sind von Bedeutung:

  • Anlass: Die Schenkung muss aus einem geschäftlichen Grund erfolgen. Ein rein privates Geschenk ist nicht absetzbar.
  • Dokumentation: Das übergebene Präsent muss genau in der jeweiligen Buchhaltung dokumentiert werden. Zu notwendigen Informationen gehören der Name des Empfängers, der Anlass sowie der Wert des Geschenks. Hierfür sollten Belege aufbewahrt werden.
  • Wertgrenze: Geschenke dürfen den Wert von 35 Euro netto pro Empfänger und Jahr nicht überschreiten, um als Betriebsausgabe anerkannt zu werden.

Nutzen Unternehmen Schenkungen, um ihre geschäftlichen Beziehungen zu stärken, sollte dies demnach sorgfältig geplant und dokumentiert werden, um keine Abzüge zu verlieren. Besonders einfach fällt dieses Vorgehen Unternehmen, die ihre Buchhaltung automatisieren.

Das bedeutet die 35-Euro-Grenze

In Deutschland gilt für Geschenke an Kunden eine Freigrenze von 35 Euro netto pro Jahr und Empfänger. Nur wenn ein Geschenk in diesem Rahmen liegt, kann es geltend gemacht werden. Wichtig hierbei ist, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Dies bedeutet, dass es bei einem Geschenk über 35 Euro keinen anteiligen Abzug gibt.

 

Möchte beispielsweise eine Marketing-Agentur ihren Kunden zum Jahresende eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen und entscheidet sich für hochwertige Kalender mit dem eigenen Unternehmenslogo, kann jeder Kalender als Betriebsausgabe gemeldet werden, wenn der Stückpreis unter 35 Euro liegt. So lassen sich Geschenke einmal pro Kunde und Jahr steuerlich absetzen. Gehört dem Präsent zusätzlich eine Flasche Wein im Wert von 10 Euro an, steigt der Gesamtwert allerdings auf 40 Euro und wäre nicht länger absetzbar. Führungskräfte und Verantwortungsträger sollten daher genau wissen, welche Vorgaben und Richtlinien diesbezüglich gelten.


Geschenke an Mitarbeiter steuerlich absetzen

Arbeitgeber dürfen auch Geschenke an Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Dies gilt insbesondere für Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen oder Hochzeiten. Betriebe müssen jedoch andere Wertgrenzen beachten, als es bei Kundengeschenken der Fall ist. Für Präsente an Mitarbeiter existiert in Deutschland eine Freigrenze von 60 Euro brutto pro Anlass. Wird der Betrag nicht überschritten, können Geschäftsführer Ihren Angestellten problemlos Geschenke machen und diese als Betriebsausgabe absetzen. Gern gesehen sind hierbei Blumensträuße, Weinflaschen oder auch Gutscheine. Doch auch dabei gilt: Die genaue Dokumentation durch eine professionelle Buchführungssoftware sowie Belege sind unverzichtbar.


Freigrenze überschritten – und nun?

Wird die 35-Euro-Grenze bei Kundengeschenken überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr absetzbar. Bei Mitarbeitergeschenken führt das Überschreiten der 60-Euro-Grenze dazu, dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Ein Arbeitgeber muss demnach sogar Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen. Doch wer Freigrenzen im Auge behält und Geschenke sorgfältig auswählt, geht kein unnötiges Risiko ein. Kommt kein günstigeres Geschenk infrage, kann es sich lohnen, alternative Möglichkeiten abzuwägen. Beispielsweise lassen sich Beziehungen zu Kunden und Mitarbeitenden auch durch Events oder Workshops ohne steuerliche Nachteile fördern.


Kundenbindung: Nicht nur Geschenke steuerlich absetzen

Neben Präsenten gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kundenbindung, die Unternehmen in Deutschland von der Steuer absetzen können. Durch diese abwechslungsreichen Möglichkeiten lassen sich Geschäftsbeziehungen pflegen und Kunden binden.

  • Bewirtungskosten: Geschäftsessen oder die Bewirtung von Meetings mit Kunden können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.
  • Veranstaltungen und Events: Kundenveranstaltungen wie Seminare, Messen oder Firmenevents, die der Pflege von Geschäftsbeziehungen dienen, sind häufig absetzbar.
  • Rabatte und Treueprogramme: Sonderaktionen wie Rabatte, Gutscheine oder Treueprogramme können als Werbe- oder Vertriebskosten verbucht werden.
  • Reisekosten für Kundenbesuche: Wer Kunden besucht, um Geschäftsbeziehungen zu pflegen, kann Reisekosten, wie Fahrt- und Übernachtungsbeträge, geltend machen.
  • Fortbildungen und Schulungen für Kunden: Schulungen oder Workshops, um Kunden über Produkte oder Dienstleistungen zu informieren, werden als Betriebsausgabe verbucht.
  • Newsletter und Mailings: Kosten für den Versand von Kundennewslettern oder personalisierten Mailings können als Werbeaufwendungen geltend gemacht werden.

 

Um diese Vielzahl an Buchungsprozessen zu verwalten, sind zudem Entwicklungen im Bereich der KI-Buchhaltung interessant. Durch Algorithmen, maschinelles Lernen und eine optimierte Datenverarbeitung werden Angestellte in der Buchhaltung entlastet.

Werbegeschenke – Steuervorteil möglich

Unternehmen können selbst Werbegeschenke, die an einen breiten Empfängerkreis gerichtet sind und keinen hohen individuellen Wert haben, steuerlich absetzen – unabhängig davon, ob Kugelschreiber, Notizblock oder Brillenputztuch mit Firmenlogo. Solche Geschenke gelten als Betriebsausgabe. Ihr Wert sollte jedoch unter 10 Euro liegen. Andernfalls steht häufig eine Prüfung an. Die saubere Dokumentation ist dennoch immer notwendig, um jederzeit nachweisen zu können, dass die Geschenke tatsächlich zu Werbezwecken verteilt wurden.


Steuerliche Win-win-Situation – Geschenke absetzen und profitieren

Geschenke an Kunden lassen sich von der Steuer absetzen und sind nicht nur eine nette Geste, sondern auch eine effektive Möglichkeit, Geschäftsbeziehungen zu festigen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Unsere Softwarelösungen unterstützen Firmen bei der Beachtung der geltenden Vorschriften und einer sorgfältigen Dokumentation, damit sie diese Maßnahmen für sich nutzen und ihre Steuerlast senken können. Wer die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet und die Freigrenzen nicht überschreitet, bereitet Kunden und Mitarbeitern eine Freude und steigert zusätzlich das Image des Betriebs. Eine durchdachte Strategie und gezielte Geschenke, die sich steuerlich absetzen lassen, sind deshalb ein echter Gewinn für Unternehmen.