Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine aufregende und mutige Entscheidung. Da sie mit zahlreichen Rechten und Pflichten verbunden ist, sind Steuertipps für Existenzgründer in Deutschland sehr gefragt. Wer sich frühzeitig informiert und die wichtigsten Belange kennt, kann nicht nur unangenehme Überraschungen vermeiden, sondern auch bares Geld sparen. In diesem Beitrag finden Gründer die relevanten Steuerregelungen, damit sie sich von Anfang an gut aufgestellt fühlen.


Der Start in die Selbstständigkeit – Kleinunternehmen und Steuern

Viele Existenzgründer erkundigen sich früher oder später nach praktischen Steuertipps für ihre Unternehmensform. Dabei ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung bei jungen Entrepreneuren und Freelancern besonders beliebt, denn solange der Umsatz eines Geschäftes bestimmte Grenzen nicht überschreitet, ist es nicht nötig, die Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen.

Die Kleinunternehmerregelung: Für wen kommt sie infrage?

Die Kleinunternehmerregelung greift immer dann, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro nicht übersteigt und im darauffolgenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Dieser Steuertipp für Existenzgründer bietet den Vorteil, dass sie sich die Abgabe der Umsatzsteuer sparen und weniger bürokratischen Aufwand haben. Kleinunternehmer müssen dabei folgendes für ihre Steuern beachten:

  • Verzicht auf Vorsteuerabzug: Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Existenzgründer die selbst gezahlte Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern können.
  • Kennzeichnung auf Rechnung: In diesem Fall darf auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Kam es versehentlich vor, schulden Unternehmer sie dem Finanzamt, auch wenn der Kunde diese nicht gezahlt hat.

Sollten Gründer in absehbarer Zeit ein starkes Wachstum oder größere Anschaffungen erwarten, kann es sinnvoll sein, sich von Anfang an als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.


Die Gewerbesteuer – Steuertipps für Unternehmen

Immer wieder raten Steuerexperten Existenzgründern dazu, auch die Gewerbesteuer nicht zu unterschätzen, denn jedes Unternehmen, das gewerblich tätig ist, muss sie zahlen – unabhängig von seiner Rechtsform. Doch auch an dieser Stelle gibt es eine Sonderregelung: Durch einen steuerlichen Freibetrag von 24.500 Euro bleibt der erste Gewerbeertrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zu diesem Betrag gewerbesteuerfrei. Erst wenn er überschritten wird, fällt die Gewerbesteuer an. Ihre Höhe variiert je nach Kommune.

 

Erzielt ein neues Grafikdesign-Büro im ersten Jahr beispielsweise einen Gewinn von 30.000 Euro, bleiben nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro noch 5.500 Euro, auf die die Steuer anfällt. Bei einem hypothetischen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent müsste das Unternehmen etwa 880 Euro an das Finanzamt zahlen. Deshalb besteht ein Steuertipp für Existenzgründer auch darin, falls möglich in einer Stadt mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz zu gründen. Zudem unterstützt eine moderne Rechnungswesen-Software alle Gründer, die ihre Buchhaltung digitalisieren möchten.


Einkommensteuer für Unternehmen – Gewinn im Fokus

Die Einkommensteuer ist besonders wichtig für Existenzgründer und Selbstständige. Durch sie wird der Jahresgewinn eines Unternehmens besteuert. Der Betrag wird in der Regel vierteljährlich in Form von Vorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Höhe des jeweiligen Gewinns ab. Um ihn zu ermitteln, werden bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen. Zu den Steuertipps für Existenzgründer gehört es deshalb auch, alle möglichen Betriebsausgaben korrekt zu erfassen, um Steuern zu senken. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben gehören unter anderem:

  • Personalkosten
  • Miet- und Pachtkosten
  • Bürobedarf sowie Büro- und Geschäftsausstattung
  • Fahrzeugkosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Reisekosten
  • Werbung und Marketingausgaben
  • Beratungskosten
  • Versicherungen
  • Bewirtungskosten
  • Abschreibungen
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Software und Lizenzen
  • Strom, Wasser, Heizung und weitere Mietnebenkosten
  • Finanzierungskosten
  • Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Spenden

 

Es lohnt sich, bereits frühzeitig eine strukturierte Buchhaltung, die die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet, zu führen, damit keine Ausgaben übersehen werden.


Tipps zur Umsatzsteuer – wann sie für Unternehmen wichtig ist

Für Existenzgründer, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder für die diese nicht infrage kommt, spielt die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) eine große Rolle. Sie muss in diesem Fall auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Die Steuer beträgt in Deutschland 19 Prozent. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt jedoch ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent (Bücher, Lebensmittel oder Kunstwerke).

 

Existenzgründer sollten an dieser Stelle beachten, dass sie die Steuern, die sie auf eigene Ausgaben gezahlt haben, als Vorsteuer mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnen können. In der Gründungsphase (ca. 2 Jahre lang) müssen sie zudem monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Am Ende eines jeden Jahres wird dann die Umsatzsteuererklärung fällig, in der alle Voranmeldungen zusammengefasst werden. Existenzgründer profitieren von diesem System, wenn sie größere Investitionen tätigen, wie zum Beispiel in Maschinen, Computer oder Geschäftsausstattung, um die digitale Transformation zu bewältigen.


10 Steuertipps für Existenzgründer – Basis für Erfolg schaffen

Für Existenzgründer gibt es eine Vielzahl an steuerlichen Regelungen, die von Anfang an beachtet werden sollten. Wir haben die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen abschließend noch einmal zusammengefasst.

  1. Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung prüfen.
  2. Sorgfältige Buchführung von Anfang an.
  3. Betriebsausgaben vollständig erfassen.
  4. Investitionsabzugsbetrag nutzen.
  5. Fahrtenbuch führen, um berufliche Fahrten präzise nachweisen zu können.
  6. Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerpflicht geltend machen.
  7. Gewerbesteuerfreibetrag nutzen.
  8. Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen absetzen.
  9. Gewinn realistisch einschätzen, um keine Steuern nachzahlen zu müssen
  10. Steuerliche Fristen einhalten, um Verspätungszuschläge oder Säumniszinsen zu vermeiden.

 

Eine solide Steuerstrategie mit der passenden Buchhaltungssoftware ist der Schlüssel zum Erfolg. Wer durch diese Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer alle Vorteile nutzt, die das Steuersystem bietet, startet sicher und gut vorbereitet in die eigene Selbstständigkeit.