Erfolgreiches Wirtschaften steht für Betriebe in der Regel an erster Stelle. Viele äußere Einflussfaktoren können die Gewinnerzielung jedoch erschweren. Der Verlustvortrag wird für Unternehmen immer dann interessant, wenn Geschäftsjahre nicht wie geplant verlaufen sind. Um langfristig erfolgreich zu bleiben, bietet er eine steuerliche Entlastung für mehr finanzielle Stabilität. Der Verlustvortrag ist damit ein wertvolles Instrument, das Unternehmer nutzen können, um ihre Steuerlast über die Jahre hinweg optimal zu verteilen.


Was bedeutet der Verlustabzug mit Blick auf die Steuer?

Der Verlustvortrag für Unternehmen ist eine Möglichkeit innerhalb des deutschen Steuerrechts, die es erlaubt, Verluste aus einem Jahr in zukünftige Geschäftsjahre zu übertragen. Damit ist er ein attraktives Mittel, um  Steuern zu sparen, da Einbußen mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Zudem können Führungskräfte in folgenden Jahren mehr Kapital für Investitionen und Wachstum nutzen, statt es in Form von Steuern abführen zu müssen. Es handelt sich also um eine wesentliche Unterstützung in Hinblick auf Schwankungen unternehmerischer Ergebnisse. Das schafft Liquidität und kann die wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren. Von einem Einkommenssteuer-Verlustabzug profitieren zudem Privatpersonen mit Einkünften aus:

  • selbstständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen (mit Einschränkungen)
  • Vermietung und Verpachtung

 

Auch für natürliche Personen ist es demnach sinnvoll, im Rahmen der Steuererklärung über einen Einkommensteuer-Verlustvortrag informiert zu sein. Verluste "verfallen" nicht, sondern werden in einer Zeit geltend gemacht, in der der Betrieb oder die einkommensteuerpflichtige Person wieder Gewinne erzielen. Wir wollen uns in den folgenden Absätzen auf Unternehmen konzentrieren.


Wie funktioniert der Verlustvortrag für Unternehmen in der Praxis?

Um diese Möglichkeit sinnvoll zu nutzen, halten Betriebe am Ende eines Verlustjahres die angefallenen Verluste steuerlich fest und verrechnen diese in den folgenden Jahren. Es gilt das Prinzip der „Mindestbesteuerung“ . Hierbei gibt es bei der Verlustverrechnung eine Freigrenze (1 Mio. Euro) bis zu der Verluste in voller Höhe mit Gewinnen verrechnet werden können. Für Summen, die darüber hinausgehen, dürfen nur 60 Prozent der Verluste angerechnet werden. Dadurch müssen Firmen auch in sehr erfolgreichen Jahren eine Mindeststeuerlast tragen.

 

Hat ein Unternehmen im Jahr 2022 beispielsweise einen Verlust von 500.000 Euro vorzuweisen, erwirtschaftet im Jahr 2023 aber einen Gewinn von 800.000 Euro, macht es der Verlustvortrag Unternehmen möglich, dass 500.000 Euro aus dem Vorjahr auf den Gewinn angerechnet werden. Das zu versteuernde Einkommen sinkt auf 300.000 Euro.

 

Sonderfall Kapitalgesellschaft

Eine weitere wichtige Regelung betrifft Kapitalgesellschaften. GmbHs oder AGs müssen darauf achten, dass der Verlustvortrag unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden kann. Besonders bei einem Gesellschafterwechsel gilt er nicht uneingeschränkt, sondern entfällt unter Umständen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Unternehmen aufgrund attraktiver steuerlicher Verlustvorträge übernommen werden.

 

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Überblick:

  • Verluste können uneingeschränkt in kommende Jahre übertragen werden.
  • Es gilt die Mindestbesteuerung, die die sofortige Anrechnung bei hohen Gewinnen limitiert.
  • Verluste sind im Steuerbescheid des Verlustjahres genau zu dokumentieren.
  • Bei Kapitalgesellschaften gelten spezielle Regelungen, insbesondere im Fall der Geschäftsübernahme.

 

Beachten Unternehmen diese Regeln für eine akkurate Anrechnung des Verlustvortrags bei der Steuer, können sie finanzielle Belastungen erheblich reduzieren. Zudem sollten sie sich an die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen halten.


Vielseitige Vorteile des Verlustvortrags für Unternehmen

Diese Steuer-Möglichkeit zeigt: Ein schlechtes Jahr bedeutet nicht das Ende eines Unternehmens – im Gegenteil: Es kann eine Grundlage für zukünftiges Wachstum sein. Wer steuerliche Erleichterungen effizient nutzt, setzt auf einen wichtigen Baustein zur Sicherung betrieblicher Liquidität. Dabei gibt es kurz- und langfristige Vorteile.

 

Kurzfristige Vorteile

  • Steuerliche Entlastung im Folgejahr: Verluste können sofort im darauffolgenden Jahr mit Gewinnen verrechnet werden, was die Steuerlast senkt.
  • Liquiditätssicherung: Durch geringere Steuerabgaben stehen Unternehmen, die den Verlustvortrag nutzen, im Jahr der Verrechnung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.
  • Sofortige Entlastung nach Verlustjahren: Gesellschaften können nach schwierigen Jahren schneller wachsen, da sie ihre Steuerlast mindern.

Langfristige Vorteile

  • Planbare Steuerlast: Durch die Staffelung von Verlustvorträgen über mehrere Jahre lässt sich die Steuerlast gut planen und aufteilen.
  • Finanzielle Stabilität: Auch langfristig kann Unternehmen durch diesen Steuervorteil mehr Kapital zur Verfügung stehen. Die Resilienz gegenüber Wirtschaftsschwankungen steigt.
  • Optimierung der Investitionsmöglichkeiten: Eingesparte finanzielle Mittel sind attraktiv, um sie in langfristige Projekte oder Wachstum zu investieren.
  • Wettbewerbsvorteil: Ein gesteigertes Kapital stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.

Damit erlaubt es die steuerliche Entlastung durch den Verlustvortrag Unternehmen, ihre finanziellen Mittel gezielt kurz- und langfristig einzusetzen, und erfolgreich auf Kurs zu bleiben.


Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Ein Steuer-Vergleich

Neben dieser Option gibt es für Unternehmen auch die Möglichkeit des Verlustrücktrags. Während beim Verlustvortrag Einbußen in die kommenden Jahre übertragen werden, erlaubt der Verlustrücktrag wiederum, sie auf das vorherige Geschäftsjahr zu überschreiben. Dies führt bei Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu einer unmittelbaren steuerlichen Entlastung im vorherigen Jahr und ist attraktiv für Geschäftstreibende, die sich sofortige Steuererstattungen wünschen.

 

In Deutschland ist der Verlustrücktrag allerdings auf das vorherige Jahr beschränkt und bis zu einem Betrag von 1 Million Euro möglich. Hat ein Unternehmen negative Zahlen geschrieben, kann es diese also bis zur gesetzlich festgelegten Grenze im vorherigen Jahr geltend machen. Der Verlustrücktrag mindert rückwirkend das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres, und das Finanzamt erstattet den jeweiligen finanziellen Steuervorteil.


Verlustvortrag für Unternehmen effektiv nutzen

In der Regel bevorzugen Unternehmen den Verlustvortrag, da er größere Flexibilität und die Chance auf eine langfristige Steuerentlastung bietet. Das Instrument macht es möglich, die zukünftige

 

Steuerplanung präziser zu gestalten und auf langfristiges Wachstum zu setzen. Aus diesem Grund lohnt es sich für Führungskräfte sowie für einkommensteuerpflichtige Privatpersonen in Deutschland, ihre entsprechenden Möglichkeiten zu kennen, und gegebenenfalls über einen Steuerberater oder eine moderne Buchführungssoftware zu verfügen. Durch Letztere werden Steuervorteile mithilfe von moderner Automatisierung und KI-Buchhaltung leicht geltend gemacht. Somit ist die effektive Nutzung des Verlustvortrags für Unternehmen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu langfristigem Erfolg.