eGovernment-Dienste mittels Steuersoftware online abwickeln
eGovernment ermöglicht allen Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig. Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln durch den Einsatz von eGovernment-Verfahren schneller und kostengünstiger.
Die Steuererklärung-Software unterstützt folgende eGovernment-Dienste:
Vorausgefüllte Steuererklärung
Nutzen Sie die vorausgefüllte Steuererklärung und lesen Sie die Daten der Finanzverwaltung direkt in das Steuerformular ein (Stammdaten, Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheinigungen über, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, VWL/VL-Beiträge, sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Riester-/Rürup-Verträge).
Elektronische Steuerkontenabfrage
Welche Steuerbeträge sind offen und welche wurden bereits bezahlt? Die elektronische Steuerkontenabfrage liefert die Antworten. Mit wenigen Mausklicks rufen Sie in der Steuererklärung-Software alle Steuerkontodaten Ihrer Mandanten (aus allen Bundesländern) ganz einfach elektronisch ab. So sind Sie immer voll über alle Steuerdaten im Bilde und können so alle Anfragen Ihrer Mandanten schnell und zuverlässig beantworten.
Vollmachtsdatenbank
Mit der Vollmachtsdatenbank verwalten und überwachen Sie digitale Freigaben bzw. den gesamten Prozess des digitalen Zugriffs. Digitale Auskünfte zum Bearbeitungsstand der steuerlichen Daten für den Mandanten müssen mit der Steuererklärung-Software nicht mehr telefonisch oder per E-Mail nachgefragt werden. Nach der Bereitstellung der Vollmacht durch den Mandanten wird diese in die Vollmachtsdatenbank überführt. Die Vorteile der Vollmachtsdatenbank liegen dabei auf der Hand:
- Durchgängige digitale Verwaltung Ihrer Mandantenvollmachten für die Bearbeitung Ihrer Steuerfälle: Elster-Bescheid, Elster Nachricht, Elster Einspruch und „DIVA“-Bescheid.
- Kein zusätzlicher Versand der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung.
- Aufgrund der Datenabrufmöglichkeit (vorausgefüllte Steuererklärung) frühzeitige Kenntnis der steuerlich relevanten Daten des Mandanten mit entsprechender Berichtigungsmöglichkeit noch vor Erklärungsabgabe.
- Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) macht gesonderte Erfassung der Grundinformationen des Mandanten im Erklärungsformular entbehrlich.
- Eine Adressänderung muss lediglich einmal in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt werden, es ist keine Mitteilung über die Änderung an alle Finanzämter nötig
ELSTER
ESt, KSt, GewSt, GrSt und USt, mit UStVA, ZM , eBundesanzeiger, E-Bilanz, MOSS, OSS und weitere Steuern müssen elektronisch übermittelt werden. Die Stotax Steuererklärung-Software übernimmt mit seinem ELSTER-Portal an dieser Stelle eine zentrale Aufgabe. Es versendet und protokolliert alle Steueranmeldungen und sämtliche Bescheide können auf Knopfdruck abgerufen werden. Zusätzlich übertragen Sie alle Mitteilungen an das Finanzamt per Elster Nachricht: Anpassung der Vorauszahlung, Fristverlängerung, sonstige Nachricht, Änderung Adresse, Änderung Bankverbindung, Belegnachreichung.